Zulassungsbeschränkungen & Zulassungsergebnisse
Was bedeutet zulassungsbeschränkt?
In einem zulassungsbeschränkten Studiengang wurde eine begrenzte Anzahl Plätze festgelegt. Oft liegen dann mehr Bewerbungen vor als Studienplätze und aus diesem Grund führte das jeweilige Fach eine Zulassungsbeschränkung ein, im allgemeinen Sprachgebrauch als "NC" bezeichnet.
Bewerber*innen müssen sich auf den Studiengang erst einmal bewerben ("Bewerbung auf einen Studienplatz"). Wenn die Frist abgelaufen ist, werden anhand der Note und / oder der Wartesemester im Vergabeverfahren die Bewerber ausgewählt, die ein Platzangebot erhalten.
- Bei den örtlich zulassungsbeschränkten Bachelor Studiengängen müssen Bewerber*innen auf
- das 1. Fachsemester sich erst über das Dialogorientierte Service-Verfahren (DoSV) bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) registrieren. Danach bewirbt man sich im Bewerbungsportal (PORTA). Das Vergabeverfahren wird zentral über hochschulstart.de durchgeführt.
- höhere Fachsemester keine Registrierung bei hochschulstart.de vornehmen, sondern sich im Bewerbungsportal (PORTA) bewerben, da das Vergabeverfahren direkt an der Universität Trier stattfindet.
Bewerbungsverfahren für einen zulassungsbeschränkten BA Studiengang
- Bei den zulassungsbeschränkten Master Studiengängen entfällt die Registrierung bei hochschulstart.de, und Bewerber*innen müssen sich im Bewerbungsportal (PORTA) bewerben, da das Vergabeverfahren direkt an der Universität Trier stattfindet.
Bewerbungsverfahren für einen zulassungsbeschränkten MA Studiengang
Bewerber*innen, die erfolgreich einen Platz angeboten bekommen haben, müssen dann im finalen Schritt die Online Immatrikulation im Bewerberportal durchlaufen.
Was bedeutet zulassungsfrei?
In einem zulassungsfreien Studiengang gibt es unbegrenzt viele Plätze.
Jeder, der sich bewirbt und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, erhält einen Platz im Studiengang. Insbesondere bei Master Studiengängen, können besondere Zugangsvoraussetzungen, wie z.B. das Nachweisen einer bestimmten Mindestnote, aufgeführt werden. Die Zugangsvoraussetzungen sind gemäß der allgemeinen Prüfungsordnung i. V. mit der Fachprüfungsordnung nachzulesen.
Bei der Bewerbung ist kein Vergabeverfahren vorgeschaltet, somit können Bewerber*innen sich direkt über PORTA bewerben.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge im SoSe 24
Die meisten zulassungsbeschränkten Studiengänge starten nur im Wintersemester mit dem 1. Fachsemester. Wenn Sie keine Vorstudien im betreffenden Studiengang vorweisen können, können Sie sich nicht auf ein höheres Fachsemester bewerben!
Bachelor-Studiengänge
- Psychologie (1-Fach) im 2., 4. und 6. Fachsemester
Master-Studiengänge
- Psychologie (1-Fach) im 1., 2., 3., und 4. Fachsemester
- Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (1-Fach) im 1., 2., 3., und 4. Fachsemester
Zulassungsbeschränkte Studiengänge im WiSe 23/24
Bachelor-Studiengänge
- Biologie (Lehramtsfach) im 1. Fachsemester
- Geographie (Lehramtsfach) im 1. Fachsemester
- Grundschulbildung (Lehramtsfach) im 1. Fachsemester
- Medien- und Kommunikationswissenschaft (1-Fach) im 1. Fachsemester
- Sozial- und Organisationspädagogik (1-Fach) im 1. Fachsemester
- Psychologie (1-Fach) im 1., 3. und 5. Fachsemester
- Umweltbiowissenschaften (1-Fach) im 1. Fachsemester
Master-Studiengänge
- Psychologie (1-Fach) im 1., 2., 3. und 4. Fachsemester
- Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (1-Fach) im 1. Fachsemester
Weitere Hinweise
Restplätze / Losverfahren
Manchmal stehen nach den Vergabe- und Nachrückverfahren noch Plätze in zulassungsbeschränkten Bachelor Studiengängen (ausschließlich für das 1. Fachsemester) zur Verfügung.
Diese werden über die Plattform "Studienplatzbörse" deutschlandweit ausgeschrieben und unter den fristgerecht eingesendeten Bewerbungen verlost. Die Bewerbungsfristen sind auch auf der Studienplatzbörse zu ersehen.
Sobald es an der Universität Trier freie Plätze in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen gibt, welche verlost werden, finden Sie diese auf unserer Seite Restplätze / Losverfahren.
Sonderantrag Härtefall
In besonderen Situationen kann für die Zulassung ins 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Bachelor Studiengangs (nicht möglich für Master Studiengänge) ein Härtefallantrag gestellt werden.
- Antrag auf sofortige Zulassung in der Quote für Fälle außergewöhnliche Härte
- Antrag auf Nachteilsausgleich im Bewerbungsverfahren
Lesen Sie dazu bitte sorgfältig die Informationen auf hochschulstart.de und unserer Website Sonderantrag Härtefall, da die Anträge nur in sehr besonderen Situationen genehmigt werden.
Zulassungsergebnisse der vergangenen Semester
Bewerber können sich die Zulassungsergebnisse der vergangenen Semester anschauen um zu sehen, wie dort der NC lag.
Es gilt zu beachten, dass die Ergebnisse auf vergangenen Vergabeverfahren basieren und somit keinerlei Aussagekraft bezüglich zukünftiger Vergabeverfahren bieten.
Die Zulassungsergebnisse beziehen sich nur auf Zulassungen zum 1. Fachsemester des jeweiligen Studiengangs.